Als Auftaktvortrag kann ein Vortrag bezeichnet werden, der am Anfang einer Veranstaltung eingeplant ist. Zumeist bildet der Auftaktvortrag in der Dramaturgie einer Veranstaltung einen ersten Höhepunkt und erfüllt dabei mehrere verschiedene Funktionen. Aufgabe des Auftaktvortrages ist die Eröffnung der Veranstaltung und die Einleitung in das Thema. Der Auftaktvortrag dient einer Einstimmung des Publikums auf die Veranstaltung. Dazu lenkt er die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf das Thema, bietet einen Ausblick auf die folgenden Vorträge, weckt damit Neugierde und erzeugt positive Spannung. Typischerweise schlägt der Auftaktvotrag einen gedanklichen Bogen über die verschiednen Teile der Veranstaltung, arbeitet den Roten Faden heraus und bettet das Thema in den relevanten Kontext ein. Im Idealfall bildet der Auftaktvortrag durch die Art der Präsentation und das Setzen eines eigenen inhaltlichen Schwerpunktes einen ersten Höhepunkt im Ablauf der Veranstaltung.

Der Auftaktvortrag ist eine Sonderform der Auftaktrede.

Personen, die einen Auftaktvortrag halten, werden als Redner, Festredner oder Keynote Speaker bezeichnet. Entsprechend der inhaltlichen Ausrichtung der Rede werden sie auch als Vortragsredner oder Referenten bezeichnet.

Zitierhinweis

Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.