Als »Binnenmarkt« wird ein »Markt« innerhalb eines abgegrenzten territorialen Gebietes bezeichnet, in dem ein freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern unter einheitlichen Bedingungen gewährleistet ist.

Die zentralen Voraussetzungen für die Entstehung eines »Binnenmarktes« sind die territoriale Disjunktion und die souveräne Rechtsetzung. Daher entsteht ein »Binnenmarkt« gewöhnlich auf dem Territorium eines souveränen Gemeinwesens oder eines Bündnisses solcher Gemeinwesen.

Unter einem »Binnenmarkt« wird sonach vielfach ein »Markt« innerhalb eines Staates oder eines suprastaatlichen Bündnisses verstanden, in dem ein freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern unter einheitlichen Bedingungen gewährleistet ist.

Das Wort »Binnenmarkt« wird deshalb vielfach synonym mit dem Ausdruck »nationaler Markt« gebraucht. Beim so verstandenen Begriff des »Binnenmarktes« handelt es sich um eine räumliche Konkretisierung des allgemeinen Marktbegriffes, durch den eine Abgrenzung zu den Marktbedingungen und Transaktionsmodalitäten jenseits dieser Grenzen verdeutlich werden soll.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.