Ein »Chief Executive Officer« ist eine natürliche Person, die den Vorsitz jenes Leitungsgremiums eines Unternehmens oder einer Institution inne hat, das die Geschäfte führt.
Im deutschen Rechtsraum hat der Begriff keine gesellschaftsrechtliche Bedeutung. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine juristische Person, die durch einen Vorstand vertreten wird, so wird der »Chief Executive Officer« im deutschen Sprachraum als »Vorstandsvorsitzender«, »Vorsitzender des Vorstands«, »Vorstandssprecher« oder »Sprecher des Vorstands« bezeichnet. Ist das Unternehmen als Gesellschaft verfasst, die durch mehrere Geschäftsführer geleitet wird, so ist im deutschen Sprachraum der Ausdruck »Vorsitzender der Geschäftsführung« gebräuchlich.