»Datenschutz« ist die Gesamtheit der Vorkehrungen, die getroffen werden, um zu gewährleisten, dass Erhebung, Speicherung, Zugriff, Auswertung und Weitergabe von bestimmten Informationen nur durch Berechtigte und nur in zulässiger Weise im gestatteten Ausmaß erfolgt. Die Zulässigkeit ergibt sich aus den relevanten rechtlichen Normen und einer etwaigen zivilrechtlichen Übereinkunft.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.