Als »Digitalökonom« wird bisweilen ein Wirtschaftswissenschaftler bezeichnet, dessen Spezialgebiet die »Digitalökonomie« ist. Ein »Digitalökonom« ist mithin eine natürliche Person, die über eine vertiefte Expertise verfügt im Bereich der Lehre und Praxis des systematischen Vorgehens zur Deckung des menschlichen Bedarfs in Anbetracht von Knappheit, das auf der Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien beruht.
Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren. Zitierhinweis