Der Fachvortrag ist eine Sonderform des Vortrags, dessen Zweck im fachlichen Informationstransfer liegt. Gegenstand eines Fachvortrages ist entweder die Zusammenfassung des aktuellen Standes des Fachwissens zu einem genau eingegrenzten Thema oder die Darstellung neuer Erkenntnisse in dem betreffenden Fachgebiet.
Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren. Zitierhinweis