Eine »Funktionslogik« ist definiert als die einem zielführenden Ablauf zur Erfüllung einer Aufgabe, eines Sinns oder eines Zwecks zugrunde liegende, in sich stimmige konzeptionelle Anlage, die sich auf eine rationale Begründung stützt und in der die Einhaltung folgerichtiger Schlussfolgerungen ihren Ausdruck findet.
»Funktionslogik« ist eine in sich stimmige konzeptionelle Anlage, die einem zielführenden Ablaufen zur Erfüllung einer Aufgabe, eines Sinns oder eines Zwecks zugrunde liegt, welche sich auf eine rationale Begründung stützt und in der die Einhaltung folgerichtiger Schlussfolgerungen ihren Ausdruck findet.
Der Begriff der »Funktionslogik« findet insbesondere in Bezug auf Systeme Anwendung. Die »Funktionslogik« eines Systems ist die einem zielführenden Ablauf des Zusammenwirkens der dieses System konstituierenden Gesamtheit miteinander verbundener Elemente zur Erfüllung einer Aufgabe, eines Sinns oder eines Zwecks zugrunde liegende, in sich stimmige konzeptionelle Anlage, die sich auf eine rationale Begründung stützt und in der die Einhaltung folgerichtiger Schlussfolgerungen ihren Ausdruck findet.
Anders formuliert: Die »Funktionslogik« eines Systems ist die in sich stimmige konzeptionelle Anlage des Ablaufs des Zusammenwirkens der dieses System konstituierenden Gesamtheit miteinander verbundener Elemente welcher die Erfüllung der Aufgabe, des Sinns oder des Zwecks des System ermöglicht wobei diese konzeptionelle Anlage ihre Schlüssigkeit dadurch erhält, dass sie sich auf eine rationale Begründung stützt und sich in ihr die Einhaltung folgerichtiger Schlussfolgerungen widerspiegelt.