Das Wort »Impulsgeber« im weitesten Sinn sei definiert als eine Person oder ein Objekt, von der beziehungsweise dem ein gezielter Anstoss zu einer Veränderung ausgeht.
»Impulsgeber« im funktionalen Sinn sind Menschen, die anderen Personen einen gezielten Anstoss zu einer Veränderung ihrer Auffassung, ihrer Haltung, ihres Denkens oder ihres Handelns geben. Der Begriff »Impulsgeber« im funktionalen Sinn bezeichnet mithin eine natürliche Person in ihrer Handlungsrolle als Initiator einer Veränderung der Auffassung, der Haltung, des Denkens oder des Handelns anderer Personen.
Ein »Impulsgeber« im professionellen Sinn ist eine natürliche Person, deren berufliches Wirken darauf gerichtet ist, bei anderen Personen eine entscheidende Veränderung ihrer Auffassung, ihrer Haltung, ihres Denkens oder ihres Handelns auszulösen.
Der »Impulsgeber« unterscheidet sich von anderen Rollen, die Personen bei der Initiierung und Umsetzung von Veränderungen ausüben, dadurch, dass sich sein Handeln auf den initialen Anstoss zur Auslösung einer Veränderung fokussiert und darauf gerichtet ist, einen eigenständigen, von den Adressaten selbst getragenen Prozess der Veränderung einzuleiten. Entsprechend wirkt ein »Impulsgeber« durch einen hoch konzentrierten Prozess.