Ein Kurzvortrag ist eine Sonderform des Vortrages, welche sich durch eine besonders kurze Dauer auszeichnet, welche entweder durch eine besonders enge Eingrenzung des behandelten Themas oder eine besonders strikte Begrenzung auf die wesentlichen Aspekte oder eine Argumentation auf einer hohen Abstraktionsebene erzielt wird.
Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.
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