Das Wort Redekunst im funktionalen Sinn bezeichnet die Gesamtheit der Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche das Verfassen und Vortragen einer Rede ermöglichen und prägen.

Im institutionell-disziplinären Sinn wird mit dem Wort Redekunst die Lehre und Praxis des Verfassens und Vortragens von Reden erfasst.

In einem weiten Begriffsverständnis werden auch die Lehre und Praxis des Verfassens und Vortragens von mündlichen Äußerungen anderer Gattungen zur Redekunst im institutionellen Sinn gezählt.

Zitierhinweis

Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.