Das Wort Referat wird zur Bezeichnung einer Darbietungsgattung einerseits und einer Werkgattung andererseits gebraucht, wobei in Bezug auf letztere das schriftliche Referat und das mündliche Referat unterschieden werden.

Das mündliche Referat als Darbietungsgattung und Werkgattung ist eine Sonderform des Vortrages, welche sich dadurch auszeichnet, dass sie die sachliche Mitteilung von Wissen zu einem eng abgegrenzten Thema in strukturierter Weise und nach bestimmten formalen Regeln beinhaltet.

Gegenstand eines Referates ist entweder die Zusammenfassung des aktuellen Wissenstandes zu einem eng eingegrenzten Thema oder die Darstellung neuer, zumeist wissenschaftlicher Erkenntnisse zu einer eng eingegrenzten Forschungsfrage.

Das schriftliche Referat ist ebenfalls eine Werkgattung, bei der die sachliche Mitteilung von Wissen zu einem eng abgegrenzten Thema in strukturierter Weise und nach bestimmten formalen Regeln im Zentrum steht. Sie unterscheidet sich von der mündlichen Form durch ihren Aufbau und die formale Gestaltung.

Zitierhinweis

Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.