Das Wort »Spezialist« bezeichnet eine natürliche Person, die spezifische Kenntnisse auf einem bestimmten Fachgebiet hat und die gegebenenfalls zudem über die für eine Anwendung des theoretischen Wissens notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt.

Das Wort »Spezialist« kann in einem eingrenzenden und einem qualifikatorischen Sinn verwendet werden.

In seiner eingrenzenden Bedeutung drückt es aus, dass der Schwerpunkt des Wissens oder der Betätigung eines Menschen auf einem eng abgegrenzten Fachgebiet liegt. Auf diese Weise erfolgt eine Unterscheidung gegenüber »Generalisten« mit einem breiten Wissensspektrum. Nicht notwendigerweise ist damit jedoch eine Aussage über das Niveau der Kenntnisse verbunden.

Im qualifikatorischen Sinn wird das Wort »Spezialist« gebraucht, um zum Ausdruck zu bringen, dass ein Mensch auf einem bestimmten Fachgebiet über profunde Kenntnisse eines besonderen Ausmaßes verfügt. Es erfolgt eine synonyme Verwendung zum Begriff des »Experten«. Je nach Fachgebiet und der Tiefe des vorgewiesenen Kenntnisniveaus beruht der Wissenserwerb auf einem akademischen Studium, wissenschaftlicher Forschungstätigkeit, beruflicher Bildung oder relevanter Erfahrung.

Nicht selten wird die Bezeichnung um einen Hinweis auf das jeweilige Fachgebiet erweitert. Ein Spezialist für den Digitalen Wandel und die Digitale Transformation wird beispielsweise als Digitalisierungsspezialist bezeichnet.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.