Ein »Vorstandsvorsitzender« im weiten Sinn ist eine natürliche Person, die den Vorsitz eines als Vorstand bezeichneten Leitungsgremiums eines Unternehmens oder einer Institution inne hat.

Ein »Vorstandsvorsitzender« im gesellschaftsrechtlichen Sinn ist eine natürliche Person, die den Vorsitz eines Vorstands als geschäftsführenden Organs einer Aktiengesellschaft, eines Vereins oder einer Stiftung inne hat.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.