Ein »Vorstandsvorsitzender« im weiten Sinn ist eine natürliche Person, die den Vorsitz eines als Vorstand bezeichneten Leitungsgremiums eines Unternehmens oder einer Institution inne hat.
Ein »Vorstandsvorsitzender« im gesellschaftsrechtlichen Sinn ist eine natürliche Person, die den Vorsitz eines Vorstands als geschäftsführenden Organs einer Aktiengesellschaft, eines Vereins oder einer Stiftung inne hat.