Ein Vortragshonorar ist das Entgelt, welches für das Abhalten eines Vortrages, einer Rede, eines Referates oder einer Keynote Speech vereinbart und vom Veranstalter an den Vortragsredner, Redner, Referenten oder Keynote Speaker bezahlt wird.
Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren. Zitierhinweis