Ein Festredner ist ein Redner, der sich anlässlich eines Festes mit einer Festrede an eine versammelte Festgesellschaft wendet.

Ein Festredner im funktionalen Sinn ist eine Person, die eine Festrede vorträgt.

Ein Festrede im institutionellen Sinn ist eine Person, die in professioneller Weise regelmäßig Festreden hält.

Ein Festredner im professionellen Sinn ist eine Person, die als Teil ihrer beruflichen Tätigkeit in professioneller Weise als Dienstleistung gegen Honorar das Halten von Festreden und Festvorträgen anbietet.

Zitierhinweis

Die Erstveröffentlichung der vorstehenden Definition erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Glossar der öffentlichen Rede.. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.