Ein »Innovationsvorstand« ist eine natürliche Person, die als Mitglied des Leitungsgremiums einer durch einen Vorstand geführten juristischen Person für die Genese von Innovationen und ihre Etablierung in Leistungserbringung zuständig ist. Die Ansiedlung auf der höchsten Hierarchiebene soll die herausragende Bedeutung der Innovation für den Erfolg des Unternehmens betonen und ihre Genese dadurch fördern, dass die weitreichenden Handlungsvollmachten eines Vorstandsmitgliedes eine unmittelbare und effektive Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ermöglicht.
Der »Innovationsvorstand« wird im deutschen Sprachraum oftmals mit der englischsprachigen Funktionsbezeichnung »Chief Innovation Officer« bezeichnet.
Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren. Zitierhinweis