Ein »System« ist eine abgrenzbare Gesamtheit von Elementen, die in einer Weise miteinander verbunden sind, die ein auf die Erfüllung einer Aufgabe, eines Sinns oder eines Zwecks ausgerichtetes Zusammenwirken ermöglicht, weshalb sie eine funktionale Einheit bilden.

Zentrale Merkmale des Begriffs »System« sind

  • die Mehrzahl der Elemente, welche eine Gesamtheit bilden,
  • die zwischen den Elementen bestehenden Verbindungen, welche eine Struktur definieren,
  • die Ausrichtung auf ein Zusammenwirken und
  • die Zweckbestimmung im Sinne der Ausrichtung auf die Erfüllung einer Aufgabe, eines Sinns oder eines Zwecks.

Konstitutiv für den Begriff ist die Ausrichtung auf die Funktionserfüllung, es geht um die Eignung der durch die Grundanlage vorgesehene Struktur der Verbindungen zwischen den Elementen zur Erfüllung einer wohldefinierten Funktion im Rahmen eines Zusammenwirkens. Gefordert ist nicht, dass dieses Zusammenwirken zustande kommt; ein System, das aufgrund von wie auch immer gearteten Störungen nicht die konsitutive Funktion erfüllt, verliert dadurch nicht seine Eigenschaft als System.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.