Eine »Beratungsgesellschaft« ist ein »Beratungsunternehmen«, das in der Rechtsform einer Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechtes verfasst ist.

Eine »Beratungsgesellschaft« ist also eine zur Verfolgung des gemeinsamen Zwecks der Erbringung von »Beratungsdienstleistungen« mit gemeinsamen Mitteln auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung in der gesellschaftsrechtlichen Form einer Personengesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.