Eine »Beratungsgesellschaft« ist ein »Beratungsunternehmen«, das in der Rechtsform einer Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechtes verfasst ist.
Eine »Beratungsgesellschaft« ist also eine zur Verfolgung des gemeinsamen Zwecks der Erbringung von »Beratungsdienstleistungen« mit gemeinsamen Mitteln auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung in der gesellschaftsrechtlichen Form einer Personengesellschaft, einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft.