Als Digitalrat wird ein Gremium bezeichnet, welches mit der Aufgabe betraut ist, einem Entscheidungs- oder Führungsgremium Rat zu erteilen im Hinblick auf die Gestaltung der Digitalisierung, des Digitalen Wandels und der Digitalen Transformation.

Das Wort Digitalrat wird insbesondere zur Bezeichnung eines Gremiums verwendet, welches politische Führungsgremien zu ausgewählten Aspekten der Digitalisierung, des Digitalen Wandels und der Digitalen Transformation beratend zur Seite steht.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2018 einen Digitalrat eingesetzt. Zuvor hatte bereits im Jahr 2017 die Regierung des deutschen Bundeslandes Niedersachsen ein als Digitalrat bezeichnetes Beratungsgremium installiert.

Zitierhinweis

Die vorstehende Definition wurde im Rahmen des Digital Era Framework von Dr. Dr. Jörn Lengsfeld vorgeschlagen. Die Erstveröffentlichung des Textes erfolgte in: Jörn Lengsfeld: Digital Era Framework. Ein Bezugsrahmen für das digitale Informationszeitalter. Bitte verweisen Sie auf die Originalpublikation, falls Sie den Text zitieren.